| Seiten A. Schäfer | Seiten J. Werle |

Kurs "Psychologische Beratung / Coaching" (auch als Fundament für die Prüfung HP Psych) ----------------------------------------------------------------------------- 40 Abend-Termine, - jeweils 18.30-21.30 Uhr einschl. 9 Seminar-WE - Sa/So, 9.30-16.30 ----------------------------------------------------------------------------
nächster Kursbeginn / Termine & Inhalte -> April 2012 - VHS Illingen
--------------------------------------------------------------------------- nächster Infoabend (kostenlos): -> 19. April 2012 , 19 Uhr -> VHS Illingen - Wustweiler
| |  | | --> Anmeldung für Kurse oder Ausbildung
| | (oben) Donnerstagsgruppe 2008/2009 bei der schriftlichen Abschlussprüfung ... und mittlerweile sind alle Psychologische Beraterinnen und -berater | | | | |
| |
Wussten Sie, dass Sie sich für einen Wachstumsberuf entschieden haben? Laut Zeitschrift "Wissenschaft und Beruf" ist der HP Psychotherapie sowie der Beruf des Personal Coachs/ Psychologischen Beraters mit den Telekommunikationsberufen zusammen an der Spitze der Wachstumsberufe.
In Kooperation mit "INNENWELTEN" bieten die VHS Illingen (Standort Wustweiler, Pastor-Schulz-Str.) bzw. die VHS Merzig-Wadern
- jeweils im Frühjahr und Herbst - kostengünstig diese Jahresausbildung zum qualifizierten Psychologischen Berater /
Personal Coach an.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen
und mündlichen Prüfung, die der Originalüberprüfung zum Heilpraktiker
für Psychotherapie beim Staatlichen Gesundheitsamt nachempfunden ist. Die Teilnehmer/inen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat nach nebenstehendem Muster.
|
| 
|
|
Die Kursteilnehmer/innen werden nach abgeschlossener
Ausbildung darüber hinaus über solide fachtheoretische und -praktische Basisqualifikationen verfügen, um gut vorbereitet die Prüfung zur heilpraktischen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz beim Staatlichen Gesundheitsamt antreten zu können.
Adressaten Die Ausbildung richtet sich an männliche und weiliche Interessenten, die sich selbst und ihre Bezugspersonen und Mitmenschen besser verstehen und akzeptieren lernen wollen.
Weiterhin an alle, für die Lebenshilfe und Lebensberatung zur Krisenbewältigung in psychosozialen Konflikten ein wichtiges Anliegen, ein zweites Standbein oder sogar ein vollwertiger Berufswunsch ist.
Und vor allem Menschen, die sich nebenberuflich fundiert auf die staatliche Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie vorbereiten – oder sich in ihren bereits ausgeübten Heilberufen fachlich weiterqualifizieren wollen, finden hier die richtige Ausbildung.
Kosten insgesamt 1.950 € (zahlbar in Monatsraten), Gesamtzeit rund 300 Schul-Stunden - einmal abends wöchentlich sowie an neun Wochenenden
Inhalt kompetente und fundierte praxisorientierte Wissensvermittlung in den Bereichen Grundlagen der Psychologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Beratung / Coaching. Ein wesentlicher Aspekt ist daneben die Selbsterfahrung und Selbstentwicklung.
Nähere Informationen zum Unterricht erhalten Sie hier
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

>> Sie sind kontaktfreudig, offen, neugierig!? Sie beraten gerne andere Menschen... und möchten mehr über die Möglichkeiten von Beratung oder Coaching erfahren!? >> Haben Sie vielleicht sogar Interesse daran, Ihre Lebenserfahrung und Menschenkenntnis in die professionelle Unterstützung anderer Menschen einfließen zu lassen!?
Dann wäre der Ausbildungsgang "Psychologischer Berater / Personal Coach" (, mit dem Sie sich weiterqualifizieren für die staatliche Überprüfung zur heilpraktischen Psychotherapie) eine überlegenswerte berufliche Zukunftsperspektive für Sie. Als psychologische/r Berater/in helfen Sie Personen, die scheinbar an Grenzen ihrer Entfaltungs- oder Entscheidungsmöglichkeiten geraten sind: Bei Konflikten zwischen Berufs- und Privatleben, Mobbing und Teamkonflikten, Kommunikations- oder Partnerschaftsproblemen, Kreativitätsblockaden, Suche nach neuen Zielen und Perspektiven u.a...
Als Heilpraktiker/in für Psychotherapie haben Sie darüber hinaus eine staatliche Heilerlaubnis.
Für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland brauchen Sie gemäß des 1999 verabschiedeten Psychotherapeutengesetzes eine "Erlaubnis" Ihres Gesundheitsamtes, wenn Sie nicht Arzt/Ärztin, approbierte/r Psychotherapeut/in oder schon Heilpraktiker/in sind. Eine berufliche psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland ist ohne diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt, wenn sie nicht vorliegt. Zu bedenken ist, dass jede Art von Gesprächs- oder Körperarbeit, die psychische Prozesse in Gang setzen - selbst das Coaching - psychotherapeutische Arbeit sein kann - eine rechtlich unklare Grauzone!
Mit der staatlichen Erlaubnis "Heilpraktiker-Psychotherapie" sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Aber auch wenn Sie nicht direkt beruflich oder nebenberuflich tätig sein wollen, werden Ihnen mit Sicherheit die vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Selbsterfahrungen in Ihrem Privat- und Berufsleben zugute kommen.
Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" 1 BVR 1056/99 [PDF]
PsyHP: Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (BVerwG 3 C 34/90) [PDF]
--------------------------------------- VERFAHRENSABLAUF
Anmeldung Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Mittelstädte, Landeshauptstadt Saarbrücken und Stadtverband Saarbrücken) zu stellen. Vor dort werden die Unterlagen zentral an das Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zur Durchführung der amtsärztlichen Überprüfung weitergeleitet. Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Von dort werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller schriftlich zur Überprüfung eingeladen.
Prüfungsorte Das Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken führt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Antragstellerinnen und Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis über die berufs-mäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) zentral für das Saarland durch. Ob für in benachbarten Bundesländern wohnende Bewerber der Prüfungsort Saarbrücken möglich ist oder ein anderer Prüfungsort bestimmt wird, ist beim für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt (untere Polizeiverwaltungsbehörde) zu erfragen. Für im Ausland (Frankreich, Luxemburg) Wohnende ist zunächst das Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken zuständige Anlaufstelle. Dort erfolgt auch die Anmeldung sowie die fristgerechte Einleitung der Überprüfung im Rahmen des großen polizeilichen Führungszeugnisses (s.u. gesetzliche Voraussetzungen).
Stadtverband Saarbrücken - Gesundheitsamt
Prüfungstermine Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt beim Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zweimal im Jahr, der schriftliche Teil (oft in der Saarlandhalle) in der Regel am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.
Prüfungsablauf Die zunehmend anspruchsvollere Zulassungsprüfung, die auf zwei Prüfungstage verteilt ist, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn 75 % der Fragen (21 von 28) richtig beantwortet sind. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme am mündlichen Teil der Überprüfung. Eine Wiederholung der Prüfung ist bei Nichtbestehen jederzeit möglich, allerdings besteht die Prüfung regelmäßig wieder aus beiden Teilen.
Kosten Die Überprüfung ist gebührenpflichtig und beträgt zurzeit (2009) für den schriftlichen Teil 170,- EUR, für den mündlichen Teil 110,- EUR zzgl. Kosten für die Beisitzer. Eine amtsärztliche allgemeine Untersuchung kostet zz. 40,00 EUR. Laboruntersuchungen werden zusätzlich berechnet. Die Gesamtkosten (einschl. Verwaltungskosten, Kosten Polizeiliches Führungszeugnis etc.) addieren sich auf über 400 EUR.
Umso wichtiger erscheint eine grundsolide Ausbildung!
Bei Rücktritt bis eine Woche vor der schriftlichen Prüfung werden die Gebühren rückerstattet, später nur bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit mit Attestnachweis).
Die Höhe der aktuellen Kosten für die Erlaubnisbescheide erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Antragsbehörde (Landeshauptstadt Saarbrücken, Landkreise), die des pol. Führungszeugnisses bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Meldeamt)
Die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist grundsätzlich gültig für den gesamten Mitgliedsraum der Europäischen Union!
Dennoch gibt es noch ungeklärte rechtliche Unsicherheiten, unterschiedliche Bewertungen und Anerkennungsverfahren in den einzelnen Ländern. In diesem Falle sollte man sich unbedingt zuvor erkundigen.
Hilfestellung gibt auch der Verband freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater (VfP).
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Durchfallquote ist allerdings sehr hoch und erfordert daher eine fundierte Ausbildung. Eine qualitativ hochwerte, kostengünstige und weitgehend individuelle Wissensvermittlung wird Ihnen durch unsere Studiengänge garantiert.
___________________________________________________________________________________________
 | Durch die Ausbildungsgänge bereiten wir Sie in erster Linie kompetent, intensiv und gezielt auf die staat-liche Zulassungsprüfung vor und vermitteln Ihnen die wesentlichen Grundlagen für Ihre spätere Berufsausübung.
Ein umfassendes Erlernen therapeutischer Methoden ist in der einjährigen Prüfungsvorbereitung nicht abschließend möglich.
Aber: Innerhalb der Ausbildungsgänge werden Sie in alle relevanten Therapieformen soweit theoretisch und praktisch eingeführt bzw. diese vertieft, dass Sie über ein therapie-technisches Mindestrepertoire (Basiskompetenzen) und eine Entscheidungsgrundlage verfügen, sich individuell und gezielt fortbilden zu können.
In unseren Vertiefungsseminaren können Sie sich zudem weiter qualifizieren. |
|
| 2. GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN zur Ausübung der heilpraktischen Psychotherapie • vollendetes 25. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Praxiseröffnung)
• Wohnsitz in der BRD, EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung
• Nachweis mindestens eines Hauptschul- abschlusses (beglaubigte Kopie)
• gesundheitliche Eignung, Nachweis durch amtsärztliches Attest (zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 3 Monate)
• Freiheit von Vorstrafen, Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 3 Monate) - (hier muss das Ordnungsamt den genauen Zweck: „Vorlage für die HP- Prüfung“ wissen, damit das richtige Führungszeugnis ausgestellt wird)
• Meldebescheinigung für den Ort der staatl. Zulassungsprüfung
• Lebenslauf mit Zeugnissen, Vorlage der Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) |
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
-> www.heilpraktiker.de
-> Absetzung von Ausbildungskosten
-> Umschulungsmaßnahmen und Werbungskosten
-> Berufsordnung für Heilpraktiker
-> Auszug Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
-> PsyHP: Erlaubnis nach dem HPG (BVerwG 3 C 34/90) |
| |  | 3. Beispiele neben-/beruflicher Tätigkeitsfelder
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie als heilpraktischer Psychotherapeut bzw. Psychologischer Berater nicht approbiert sind und damit nicht über eine Kassenzulassung verfügen.
Mit anderen Worten: Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.
Eine - zumindest teilweise - Kostenübernahme durch Private Krankenkassen ist häufiger geübte Praxis.
Vorteil: Sie sind nicht an Therapiemethoden gebunden, sondern frei in der Therapiewahl!
Der mögliche Einsatzbereich, entsprechende Weiterbildung, Spezialisierung und Qualifizierung vorausgesetzt, kann sehr vielfältig und anspruchsvoll sein.
• Normalfall: Selbständigkeit in eigener Praxis, in Gemeinschaftspraxen / Praxisgemeinschaften mit Ärzten, Heilpraktikern oder Psychologen
| • mit entsprechenden Zusatzaus- bildungen als Berater in den Bereichen - Betriebspsychologie, - Schulpsychologie, - Kriminalpsychologie, - Werbepsychologie, - Arbeitsplatzpsychologie, • als Selbstsicherheitstrainer, Entspannungstrainer, Verhaltens- und Kommunikationstrainer, Krisen-/Konfliktmanager, Mediator, Moderator, Gutachter, Gefangenenbetreuer …
• desweiteren als Berater in der Erziehungs-, Musik- und Kunsttherapie, Gestalttherapie, Sexualberatung, Typberatung…
| • in staatlichen, freien oder kirchlich-karitativen Einrichtungen und Trägern, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Kuranstalten, Kliniken, Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen …
• als freiberufliche oder angestellte Coachs, Karrieretrainer, Personalberater, Seelsorger, Seminarleiter oder Dozenten (z.B. in Volkshochschulen, Kneippvereinen…)
• in der Lebens- u. Sozialberatung, Ehe- u. Paarberatung (z.B. Pro Familia, Caritas, Arbeiterwohlfahrt), sowie Familienberatung und Beratung bei verhaltensauffälligen Kindern (z.B. Kinderschutzbund)
• altenpsychologische Betreuung • Leitung von Selbsthilfegruppen • Ernährungsberatung/-therapie bei Essstörungen • therapeutische Intervention bei Angststörungen ... und v.a.m. |
Fragen Sie uns nach weiteren Informationen ... Und vergleichen Sie!
 | | Bestanden und frisch zertifiziert: Die Absolventen des VHS-Kurses 09/05 im Juli 2006. Vorne in der Mitte Annette Schäfer und Jürgen Werle von INNENWELTEN
| |
| |  |
weiter zu den Kursinhalten und Kosten
|
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hypnoseseminar
April 2005
| |  | | | | | |
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| | |  | | Visite im Psychiatrischen Übergangswohnheim Hanweiler-Rilchingen, November 2005
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | | | |  | | Visite im Wohnheim Myosotis in Britten im April 2006 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | |
|